Als Arzt in Deutschland arbeiten

Als Arzt in Deutschland arbeiten

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Tätigkeit als Arzt in Deutschland ist der Abschluss eines Medizinstudiums an einer staatlichen oder privaten Universität in der Türkei. Sie können entweder ein Anerkennungsverfahren ohne Prüfung (Gutachten-Verfahren) oder mit Prüfung (Kenntnisprüfung – KP) beantragen und mit einer befristeten Berufserlaubnis bereits vor der endgültigen Anerkennung als Arzt in Deutschland arbeiten.

Zunächst sollten Sie den Anerkennungsprozess beginnen, der mindestens ein Jahr dauern und Geduld erfordern wird. Der erste Schritt dabei ist, sich für ein Bundesland zu entscheiden, in dem Sie nach Erhalt der Approbation arbeiten möchten, da das Verfahren je nach Bundesland unterschiedlich ist. Für den Antrag auf Approbation in Deutschland müssen Sie sich für eines der 16 Bundesländer entscheiden. Es ist nicht möglich, gleichzeitig in mehreren Bundesländern einen Antrag auf Anerkennung des Medizinstudiums zu stellen. Da jedes Bundesland unterschiedliche Anforderungen und Dokumente verlangt, wird nicht empfohlen, mit dem Sammeln und der Beglaubigung von Unterlagen zu beginnen, bevor Sie sich für ein Bundesland entschieden haben.

Da das Verfahren lange dauert, sollte der Deutschlernprozess parallel zum Anerkennungsverfahren erfolgen. Wenn Sie zuerst Deutsch lernen und erst später mit dem Anerkennungsverfahren beginnen, besteht die Gefahr, dass Sie das bereits Gelernte wieder vergessen und erneut in Sprachkurse investieren müssen. Da beispielsweise die Einladung zur Fachsprachprüfung (FSP) frühestens etwa ein Jahr nach Einleitung des Anerkennungsverfahrens durch das Bundesland erfolgt, ist es wichtig, diese Zeit mit effektivem Deutschlernen zu füllen. Für die Zulassung zur Fachsprachprüfung (FSP) sollten Sie bereits spätestens sechs Monate vor dem Antrag ein B2-Zertifikat vorweisen können.


Wichtige Informationen vor dem Approbationsantrag

Um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie das für den Beruf erforderliche Sprachniveau erreicht haben (z. B. mit einem Zertifikat von Goethe-Institut, ÖSD, Telc usw.).

Das Approbationsverfahren dauert im Durchschnitt mindestens 7–8 Monate.

Ein weiteres Kriterium ist, dass Sie sich in einigen Bundesländern – z. B. in Berlin – auf mindestens fünf Stellen beworben haben müssen.

Für die Beantragung der Berufserlaubnis (BE) müssen angehende Ärzte die Fachsprachprüfung (FSP) bestehen. (Ausnahmen gelten z. B. in den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen usw.)

Alle Unterlagen müssen ins Deutsche übersetzt und die Übersetzungen müssen in Deutschland angefertigt worden sein. Englische Unterlagen werden nicht akzeptiert. (Ausnahme: z. B. das Curriculum in NRW)

Wenn Sie mindestens das Sprachniveau A2 haben und noch jung sind, können Sie nach Einreichung Ihres Anerkennungsantrags gemeinsam mit der Bestätigung „Antrag eingegangen“ auch ein Visum für einen Sprachkurs beantragen.

Nach der Erteilung der Approbation müssen Ärzte einen Arbeitsvertrag mit einer Klinik in Deutschland abschließen. Es ist ebenfalls möglich, eine befristete Berufserlaubnis für bis zu zwei Jahre zu beantragen.

Nach dem Approbationsantrag müssen Sie sich zusätzlich bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes bewerben, in dem Sie arbeiten möchten („Zuständigkeit“). Daher ist es vorteilhaft, sich frühzeitig für ein Bundesland zu entscheiden.

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